06.04.01.10 (Baden-Württemberg) Planen und Durchführen von Versuchen (Versuchsfachkraft)
- Laufende Nr
- 364
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.04
- SYS_3
- 06.04.01
- SYS_4
- 06.04.01.10
- ORGEINHEIT
- Versuch
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Produkterprobung
- ERAAA
- Planen und Durchführen von Versuchen (Versuchsfachkraft)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 9
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Planen und Aufbauen von Versuchen und Versuchsreihen
Versuchs- und Prüfarbeiten nach Prioritäten ordnen. Für verschiedenartige Prüfungen Versuchsaufbau und Arbeitsschritte gemäß Versuchsauftrag planen. Komponenten und Bauteile auswählen bzw. Beschaffung einleiten. Aufbaupläne erstellen. Versuchsanordnungen aufbauen. Prüfprogramme erstellen und ggf. ergänzen, Prüfabläufe festlegen. Prüfungen und Untersuchungen (z.B. Funktion, Maßkontrollen, Oberflächenbeschaffenheit, Formgenauigkeit, chemisch-physikalische Zusammensetzung) an Baugruppen, Produkten, Stoffen usw. nach festliegenden Anweisungen vorbereiten.
Durchführen und Auswerten von Versuchen
Art, Umfang und Ausführung von Prüfungen festlegen, Justierungen vornehmen. Einzel- und Dauerversuche, z.B. zur Feststellung von Zuverlässigkeit, Festigkeit, Verschleiß, Verbrauch, Zusammensetzung durchführen. Vergleichsläufe durchführen. Ergebnisse protokollieren und auf Plausibilität überprüfen.
Protokollierte Ergebnisse mit Hilfe vorgegebener Formeln ggf. unter Berücksichtigung umweltbedingter Einflussgrößen umrechnen (z.B. Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit). Weitere Aktivitäten vorschlagen (z.B. Freigabe, Sperrung, konstruktive Änderung). In Zweifelsfällen Weiterverwendbarkeit mit Auftraggeber abstimmen und Entscheidung herbeiführen. Prüfberichte abfassen, Ergebnisse tabellarisch und grafisch auswerten.
Instand halten von Geräten
Geräte und Prüfeinrichtungen modifizieren, instandhalten und pflegen. Wartungs- und Instandsetzungsaktivitäten (Fehlerursachen, Störquellen usw.) dokumentieren.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Das Planen und Durchführen von Versuchen und Versuchsreihen sowie deren Auswertung erfordern ein Wissen und Können, das einer 3 ½-jährigen Berufsausbildung, z.B. als Industriemechaniker/-in, entspricht. | B2 | 13 |
| E Erfahrung Die notwendigen umfangreichen Kenntnisse von Prüfmethoden und -techniken, der Funktion verschiedenartiger Versuchsanordnungen, Geräte und Prüfeinrichtungen, von Stoffen und Produkten sowie die Auswertung der Versuchsergebnisse erfordern eine mehr als 3-jährige Erfahrung. | E4 | 8 |
| D Denken Die Planung von Aufbau und Funktion von verschiedenartigen Versuchs- und Prüfanordnungen für Versuche und Versuchsreihen gemäß Versuchsauftrag, das Festlegen der Prüfabläufe und Erstellen von Prüfprogrammen, die Auswertung der Versuchsergebnisse sowie die Modifizierung von Geräten und Prüfeinrichtungen erfordern die Auswahl zutreffender Lösungswege aus bekannten Lösungsmustern. | D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Festlegung von Aufbau und Funktion von verschiedenartigen Versuchs- und Prüfanordnungen, das Auswählen von Komponenten und Bauteilen, das Festlegen der Prüfabläufe und Erstellen von Prüfprogrammen sowie das Modifizieren von Geräten und Prüfeinrichtungen erfordern Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben. | H3 | 5 |
| K Kommunikation Die Zusammenarbeit mit den Auftraggebern, den Lieferanten und dem Einkauf sowie der Versuchsfertigung bei der Planung und Durchführung von Versuchen und Versuchsreihen gemäß Versuchsauftrag erfordern Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen. | K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung | Keine - Summe Punkte | 0 34 |